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Grundstücksumsätze - Vorsteuerberichtigung

ErlassrundschauÖStZ 2000/390ÖStZ 2000, 178 Heft 7 v. 1.4.2000

UStG 1994: § 12 Abs 10

Vorsteuern im Zusammenhang mit Großreparaturen an einem Mietshaus oder Wohnungseigentumsgebäude können wie folgt einer zu veräußernden Wohnung zugerechnet werden:

Großreparaturen im Zusammenhang mit einer konkreten Wohnung sind dieser zuzuordnen. Großreparaturen, die das ganze Gebäude betreffen, können nach den wohn- und mietrechtlichen Bestimmungen aufgeteilt werden.

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