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Steuerliche Behandlung von Abschlägen vom Emissionspreis und Treueboni

ErlassrundschauÖStZ 2000/387ÖStZ 2000, 177 Heft 7 v. 1.4.2000

EStG 1988: § 29 Z 3

Werden im Zuge von Aktienemissionen Abschläge vom Emissionspreis eingeräumt, so stellen diese Abschläge keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sind die Abschläge an eine Gegenleistung (zB Verzicht auf bestimmte Nutzung oder Verzicht auf ein Gestaltungsrecht) gebunden, dann sind sie als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 steuerbar.

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