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Frist für Steuererklärungen 1999

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/376ÖStZ 2000, 161 Heft 7 v. 1.4.2000

Die Steuererklärungen 2000 sind gemäß § 134 BAO - vorbehaltl der Fristenregelungen für Wirtschaftstreuhänder - grundsätzlich bis spät. Ende März 2000 einzureichen. Lt Rz 916 der LStR 1999 gilt aber bei einer Veranlagung nach § 41 Abs 1 Z 1 EStG (Veranlagung von LStPfl wegen anderer Einkünfte von mehr als 10.000 Schilling) als Frist für die Abgabe der ESt-Erklärung generell der 15. 5. des Folgejahres. Bei einer Veranlagung gem § 41 Abs 1 Z 2 und 5 EStG gilt als Frist für die Abgabe der Erklärung der 30. 9. des Folgejahres.

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