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VwGH zur Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/375ÖStZ 2000, 161 Heft 7 v. 1.4.2000

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 27.01.2000klargestellt, dass bei Inklusivpreisen die Getränke- und Speiseeissteuer auch ohne ausdrückliche Anführung in der Rechnung nicht zur Bemessungsgrundlage für die Getränkesteuer zählt; diesbezüglich ist nur der Hinweis "inklusive Steuern und Abgaben" erforderlich (VwGH 97/16/0190).

Bemessung

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