Einkünfte, die in Österreich iSd DBA-USA weiterhin ansässige Arbeitnehmer von amerikanischen Arbeitgebern beziehen, sind in Österreich unter Anrechnung der amerikanischen Einkommensteuer zu besteuern. Hiebei erfolgt die Ermittlung der amerikanischen Einkünfte nach österr Recht. Die in den LStRL 1999 entwickelten Grundsätze für die Fälle einer doppelten Haushaltsführung gelten daher auch in den Fällen von Auslandsbeschäftigungen in den USA. Verbleibt daher bei einer maximal 5 Jahre befristeten Auslandsbeschäftigung der Familienwohnsitz iSd Rz 343 LStRL 1999 im Inland, dann ist einerseits die Ansässigkeit iSd DBA in Österreich gegeben und andererseits sind die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst, wenn die in Österreich verbleibende Ehegattin Erwerbseinkünfte von mehr als 30.000 S jährlich erzielt (Rz 344 und 345 LStRL 1999). (SWI 2000, 2)