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Manager einer österr Konzernmuttergesellschaft als Zweitgeschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft (EAS 1558 v 17. 11. 1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland E, VÖStZ 2000/254ÖStZ 2000, 99 Heft 4 v. 15.2.2000

Ist ein leitender Angestellter einer österr Konzernmuttergesellschaft ua mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei der deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im Wesentlichen im Interesse der österr Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, so ist nach Auffassung des BMF eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung herzustellen. Ist der Manager doch im Interesse der deutschen Tochtergesellschaft tätig geworden und daher eine teilweise Weiterbelastung der Managerbezüge an die deutsche Tochtergesellschaft erforderlich, dann sind diese Bezugsteile der deutschen Lohnbesteuerung zu unterziehen und von der österr Besteuerung korrespondierend freizustellen. Ob der Manager länger oder weniger lang als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet tätig geworden ist, ist diesfalls unerheblich. Ist hingegen der gesamte Lohnaufwand von der österr Muttergesellschaft zu tragen, weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist, dann darf Deutschland aus österr Sicht kein Besteuerungsrecht an dessen Bezügen beanspruchen, solange er sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhält. (SWI 2000, 4)

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