Mit Erkenntnis vom 31.03.1999, 98/16/0215, hat der VwGH festgestellt, dass ein entgeltlicher Treugeberwechsel ein börsenumsatzsteuerpflichtiger Vorgang sei. Entgegen Kotschnigg, der in SWK 23/24/1999, S 532 ff von einer Abkehr von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise im Bereich der BUSt und vom Fehlen einer erkennbaren Judikaturlinie spricht, sehen die Autoren keinen Richtungswechsel in der zivilrechtlichen (formalen) Betrachtungsweise des VwGH.