Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren am 14.10.1999, RS C-439/97 , Sandoz, die Gemeinschaftswidrigkeit des Ersatzbeurkundungstatbestandes des § 33 TP 8 Abs 4 erster Satz GebG für Darlehen eines Gebührenausländers festgestellt. Der Artikel stellt die Auswirkungen der Entscheidung im Zusammenhang mit der geänderten Gebührenpflicht von Auslandsurkunden dar.
Vorabentscheidung