Der EuGH hat in den letzten Jahren in einer Reihe von Urteilen Grundsätze entwickelt, anhand derer er die Vereinbarkeit nationaler Steuervorschriften mit den Grundfreiheiten, insbesondere deren Diskriminierungsverboten, beurteilt. Nach einer Auflistung jener Entscheidungen, in denen sich der EuGH bislang im Wesentlichen mit den direkten Steuern befasst hat, bespricht der Autor zunächst die seines Erachtens hervorzuhebenden Grundsätze. Einige Regelungen sind der EuGH-Rechtsprechung angepasst worden, dennoch seien gewichtige Fragen noch nicht entschieden. Ausgewählte schwebende Verfahren und andere offene Fragen sind Gegenstand der weiteren Betrachtungen.