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VwGH: Reparatur durch Leasinggeber umsatzsteuerpflichtig (RdW 11/1999, 750)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2000/222ÖStZ 2000, 89 Heft 4 v. 15.2.2000

Im Beitrag werden die wesentlichen Entscheidungsgründe des Erkenntnisses vom 24.09.1999, 98/12/0121, wonach der VwGH die Reparatur des Leasinggutes über Auftrag des Leasinggebers als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers an den Leasingnehmer angesehen hat, wiedergegeben.

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