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Rückstelllung für GSVG-Beiträge (Bertl/Hirschler, RWZ 12/1999, 357)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/204ÖStZ 2000, 88 Heft 4 v. 15.2.2000

Seit 1998 berechnen sich die GSVG-Beiträge von den Einkäufen des laufenden Jahres. Der Beitrag stellt die bilanziellen Auswirkungen bei Abweichen von Vorauszahlungen und tatsächlicher Sozialversicherungsschuld dar.

GSVG-Beitrag

Bilanz

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