Laut hA erfordere die Bewertung so genannter unrentabler Unternehmungen keine gesonderte Bewertungstheorie. Im Beitrag wird die Frage behandelt, ob die Bewertung unrentabler und defizitärer Unternehmen tatsächlich mit der Prämisse einer Wertuntergrenze in Höhe des Liquidationsüberschusses gelöst werden kann bzw wie solche Fälle in der Praxis behandelt werden.
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