Mit der Neufassung des § 3 Abs 2 und 3 UmgrStG durch das StrukAnpG 1996 entfiel rückwirkend die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung beim Anteilserwerb/Verschmelzungsmodell. Der Beitrag gibt den Beschluss des VfGH vom 29.09.1999, B 255/99, wieder und schließt mit Anmerkungen des Autors.
Gesetzesprüfung