Der Autor bespricht die kontroversiellen Literaturmeinungen zur Einbeziehungspflicht der Hilfs- und Betriebsstoffe in die Herstellungskosten-Mindestgrenze und hält zusammenfassend ua fest, dass Hilfsstoffe infolge ihrer Eigenschaft als unechte Gemeinkosten gemäß der hA in der BRD und zunehmend auch in Österreich in die Untergrenze einzubeziehen seien. Dies gelte allerdings nicht für Betriebsstoffe, welche zumeist Fixkostencharakter haben.