Wird der Betrieb aufgegeben und ein ehemaliges Betriebsgebäude vermietet, können nach dem Erkenntnis des VwGH vom 30.09.1999, 99/15/0106, 0107, der Vermietung nur jene Bankschulden zugeordnet werden, die der Finanzierung der Liegenschaft gedient haben. Der Artikel behandelt diese Entscheidung mit Blick nach Deutschland.
Schulden