Im Urteil vom 14.09.1999, Rs C-275/97 , hat sich der EuGH mit der Auslegung der 4. RL (78/660/EWG) vom 25. 7. 1978 zur Frage pauschaler Gewährleistungsrückstellungen befasst und erstmals seine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Auslegung dieser Richtlinie aufgrund der Maßgeblichkeit gem § 5 Abs 1 dEStG bestätigt. Der Beitrag untersucht - beschränkt auf Rückstellungen (mit Ausnahme der Aufwandsrückstellungen) - die sich aus diesem Urteil ergebenden Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.