Die Steuerreform 2000 hat nach Ansicht des Autors die Steuersituation der PIFs wesentlich verbessert. Im Gegenzug ist jedoch dem PIF-Sparer der Zugriff auf das angesparte Kapital bis zum Pensionsantritt grundsätzlich verwehrt. Erst dann profitiert er von einer Zusatzpension. Im Beitrag setzt sich Macher ausführlich mit den steuerlichen Begünstigungen von PIFs, dem Auszahlungsplan und seinen steuerlichen Implikationen und den steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pensionszusatzversicherung auseinander.