Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde das Institut des Forschungsfreibetrages ausgebaut. Die Autoren geben in ihrem Beitrag jedoch zu bedenken, dass dann, wenn Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die der Forschung und Entwicklung dienen, in Form von Leasingbeiträgen getragen werden, eine kontroversielle Situation zu anderen Begünstigungen auftreten kann.