Der VfGH hat sich im Erkenntnis vom 08.06.1999, B 1148/98, mit dem Abgabenverfahren vor den Berufungssenaten nach §§ 263 ff BAO auseinandergesetzt und es als verfassungskonform beurteilt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Entscheidungsgründedar.
Berufungssenat