Die Abhandlung untersucht anhand des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes, ob das Go-Kart-Fahren als zur Vorschreibung von Vergnügungssteuer führende Vergnügungsveranstaltung (Volksbelustigung, sportliche Veranstaltung) anzusehen ist.
Vergnügung
Die Abhandlung untersucht anhand des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes, ob das Go-Kart-Fahren als zur Vorschreibung von Vergnügungssteuer führende Vergnügungsveranstaltung (Volksbelustigung, sportliche Veranstaltung) anzusehen ist.
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