Die Vorschriften über das abgabenrechtliche Rechtsmittelverfahren enthalten mit§ 271 Abs 1 BAOeine Verfassungsnorm. Dies wirft die Frage auf, welcher Spielraum§ 271 Abs 1 BAOdem einfachen Gesetzgeber belässt, das Rechtsmittelverfahren zu reformieren. Gute Gründe sprechen dafür, die Bedeutung des§ 271 Abs 1 BAOlediglich in der Zulässigkeit der Durchbrechung des Weisungszusammenhangs im abgabenrechtlichen Berufungsverfahren zu sehen.