Das bereits am 19. 9. 1996 unterzeichnete österreichisch-tschechische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern tritt gem seinem Art 13 am 1. 3. 2000 in Kraft. Es findet Anwendung auf Nachlässe von Personen, deren Tod an oder nach diesem Tag eingetreten ist und auf Schenkungen, die zu oder nach diesem Zeitpunkt erfolgen. Die ÖStZ wird über den Inhalt des Abkommens ausführlich berichten.