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Österr Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft (EAS 1717 v 5. 9. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LiechtensteinÖStZ 2000/1254ÖStZ 2000, 716 Heft 24 v. 15.12.2000

Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gem Art 15 DBA-Liechtenstein - mangels einer dem Art 15 Abs 3 OECD-MA entsprechenden Sonderregelung für fliegendes Personal einer Fluggesellschaft - der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären diese in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (SWI 2000, 487)

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