Im März 1999 leitete der VwGH ein Vorabentscheidungsverfahren betreffend § 24 Abs 4 KStG 1988 idF BGBl 1994/680 ein, indem er an den EuGH die Frage richtete, ob die so genannte Kapitalansammlungsrichtlinie der Erhebung der Mindestkörperschaftsteuer entgegen stehe. In seinem Schlussantrag vom 21. 9. 2000 kommt der Generalanwalt zum Ergebnis, dass die MindestKöSt keine indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital ist und daher nicht gegen die erwähnte Richtlinie verstößt. Der Autor stellt die Rechtslage und die Schlussfolgerungen dar.