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Die Bedeutung des Art 7 Abs 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuer-DBA Tschechien (Reiner, SWI 9/2000, 412)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2000/1151ÖStZ 2000, 659 Heft 22 v. 15.11.2000

Das Erbschafts- und Schenkungssteuer-DBA mit Tschechien ist am 1. 3. 2000 in Kraft getreten. Einige wenige Punkte dieses DBA entsprechen nicht dem OECD-Musterabkommen. Dazu zählt Art 7 Abs 2, wonach Österreicher nicht zur Erlangung einer Schenkungssteuerfreiheit ihren Wohnsitz kurzfristig nach Tschechien verlegen können. Der Beitrag befasst sich mit dem Inhalt dieser Bestimmung und möglichen Konsequenzen.

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