Nach einer Entscheidung des VwGH vom 08.10.1998, 97/15/0135, ist eine Schadenersatzleistung eines Steuerberaters an seinen Klienten wegen eines Beratungsfehlers einkommensteuerpflichtig. Der Autor vertritt dazu die Ansicht, dass die Besteuerung zu Unrecht erfolge, da der Schaden trotz betrieblicher Veranlassung im Privatvermögen eingetreten ist.
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