Nachdem die heftige Kritik an der derzeit bestehenden Rechtslage und der dazu ergangenen Judikatur sowie die zahlreichen Vorschläge seitens der Wirtschaftstreuhänder in Richtung einer gesetzlichen Lösung der Problematik bisher ergebnislos geblieben sind, hat es nunmehr vor allem der VfGH in der Hand, diese seit vielen Jahren unbefriedigende und vor allem von Beraterseite (und nunmehr auch vom VwGH) als verfassungsrechtlich problematisch kritisierte Rechtslage einer Bereinigung zuzuführen. (KB)