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Werbeabgabe

ErlassrundschauÖStZ 2000/1031ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000

WAG: § 2 Abs 1

Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist § 4 UStG 1994 heranzuziehen. Daher verringert sich bei Inanspruchnahme eines Skontos die Höhe der Bemessungsgrundlage.

BMF , 28.07.2000

Bemessung

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