Als Reaktion auf Hilber (SWK 19/20/1999) weist der Autor darauf hin, dass es nicht Aufgabe und Funktion der UID sei, dem Unternehmer im Binnenraum bei grenzüberschreitenden Umsätzen Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Vielmehr sei es Sinn und Zweck der UID, den Verbrauchsteuercharakter der Umsatzsteuer im Binnenmarkt zu gewährleisten und daher wegen der Nichtdurchsetzbarkeit des Ursprungslandprinzips ein notwendiges Übel.