Das BMF hat in mehreren Einzelerlässen und in den LStR 1999 zur Bezugsumwandlung zu Gunsten einer Pensionszusage bzw zu Gunsten einer Einzahlung in eine Pensionskasse Stellung genommen. Die dort vertretene Rechtsauffassung wurde nunmehr im Rahmen der Steuerreform 2000 gesetzlich festgeschrieben. Nach Ansicht der Autoren sind diese Regelungen hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes bedenklich.