Der Autor bespricht die Entscheidungen des VwGH vom 20.07.1999, 93/13/0178, vom 20.07.1999, 99/13/0089 und vom 27.07.1999, 94/14/0170, in denen Fragen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung behandelt wurden (Verteilung einer Betriebseinnahme auf mehrere Jahre, nachträgliches Geltendmachen eines IFB, Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung auf eine Beteiligung und Bildung eines steuerfreien Betrages für den Verkauf einer alpwirtschaftlichen Fläche durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt).