Nicht jeder Gastwirt, der „schwarz“ Bierlieferungen erhalten hat, sei auch als Steuerhinterzieher anzusehen. Eine genaue Analyse der tatsächlichen Warenströme zeige, dass in verschiedenen Fällen de facto Null-Ergebnisse bei der Umsatzsteuernachzahlung und sehr geringe Gewinnauswirkungen vorliegen können.
Steuerhinterziehung