Das Land Wien hat eine geplante Novelle zur WAO präsentiert, welche das ausschließliche Ziel hat, den drohenden Rückzahlungsansprüchen der Abgabepflichtigen im Falle der tatsächlichen Kollision der Getränkesteuer mit dem Gemeinschaftsrecht (vorerst) einen Riegel vorzuschieben. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zur beabsichtigten WAO-Novelle dargelegt, dass auch der „Wiener Gesetzgebungsversuch“ nicht EU-konform sei.