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Änderung des EStG

ÖStZ 2000/878ÖStZ 2000, 447 Heft 17 v. 1.9.2000

Bundesgesetz; BGBl I 2000/71, ausgegeben am 8. 8. 2000

Das Einkommensteuergesetz 1988 wird wie folgt geändert (zum Initiativantrag siehe bereits ARD 5130/6/2000):

In§ 33 Abs 4 Z 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur einem der (Ehe)Partner zu. Erfüllen beide (Ehe)Partner die Voraussetzungen im Sinne der vorstehenden Sätze, hat jener (Ehe)Partner Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, der die höheren Einkünfte im Sinne der Z 1 erzielt. Haben beide (Ehe)Partner keine oder gleich hohe Einkünfte im Sinne der Z 1, steht der Absetzbetrag dem weiblichen (Ehe)Partner zu, ausgenommen der Haushalt wird überwiegend vom männlichen (Ehe)Partner geführt.“

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