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Engagement eines slowakischen Kinderchores (EAS 1640 v 14. 4. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-CSSR (Slowakei)ÖStZ 2000/871ÖStZ 2000, 436 Heft 16 v. 15.8.2000

Wird für Zwecke einer inländischen Opernproduktion ein slowakischer Kinderchor engagiert, mit dem im Inland Proben und Opernaufführungen stattfinden, die jeweils mit Pauschalhonoraren abgegolten werden, dann ist der Steuerabzug iHv 20% vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen des „Vereinfachungserlasses“ AÖF 1999/111 vorliegen. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, könnte - mangels Reziprozität - auf der Grundlage des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellung beansprucht werden. (SWI 2000, 244)

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