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Urteil des EuGH vom 06.06.2000, C-35/98,niederländisches Vorabentscheidungsersuchen, B. G. M. Verkooijen

EuGH - Kurzinfo zur neuesten RechtsprechungÖStZ 2000/861ÖStZ 2000, 432 Heft 16 v. 15.8.2000

Sachverhalt:

Das im Verfahren anzuwendende niederländische Einkommensteuergesetz (EStG 1964 in seiner vor 1997 gF) sah vor, dass Einkünfte aus Vermögen, darunter auch Dividenden und andere Zahlungen auf Grund des Besitzes von Anteilen, der Einkommensteuer unterliegen. Ein Steuerpflichtiger musste also erhaltene Dividenden in seiner niederländischen Einkommensteuererklärung als zu versteuerndes Einkommen (Einkünfte aus Vermögen) angeben. Die Regelung betrifft nur natürliche Personen.

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