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Urteil vom 16.05.2000, C-87/99, luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen,Patrick Zurstrassen

EuGH - Kurzinfo zur neuesten RechtsprechungÖStZ 2000/860ÖStZ 2000, 432 Heft 16 v. 15.8.2000

Sachverhalt:

Das luxemburgische Gesetz vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer (nachstehend: EStG) idF des Gesetzes vom 6. Dezember 1990 bestimmt:

Natürliche Personen gelten als ansässige Steuerpflichtige, wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Großherzogtum haben; ist das nicht der Fall, so gelten sie als nichtansässige Steuerpflichtige.

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