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Teilwertabschreibung eines Firmenwertes in der Ergänzungsbilanz - isolierende Betrachtung

ErlassrundschauÖStZ 2000/794ÖStZ 2000, 397 Heft 15 v. 1.8.2000

EStG: § 8 Abs 3, § 23 Abs 2

Mit der sog „Einheitstheorie“ wird iZm dem Wirtschaftsgut „Firmenwert“ die Ansicht bezeichnet, wonach beim Firmenwert eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur dann und insoweit möglich ist, als der Teilwert des (aus einer derivativen und einer originären Komponente) zusammengesetzten einheitlichen Wirtschaftsgutes „Firmenwert“ niedriger ist als der Bilanzansatz, der sich (in Bezug auf den derivativen Firmenwert) aus der Anwendung des § 8 Abs 3 EStG ergibt (vgl dazu Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 8 Tz 46).

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