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Abfuhrpflicht gemäß § 27 Abs 4 UStG 1994 - Rechtsschutz durch Feststellungsbescheide

MR Dr. Christoph RitzÖStZ 2000/714ÖStZ 2000, 359 Heft 14 v. 15.7.2000

Untersucht werden die Möglichkeiten, die Rechtssicherheit des gem§ 27 Abs 4 UStG 1994haftenden Leistungsempfängers durch Feststellungsbescheide (als notwendige Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung) zu erhöhen.

1. Einleitung

Die Abfuhrpflicht des § 27 Abs 4 UStG 1994 trifft Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmer, für deren Unternehmen die Leistung ausgeführt wird.

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