Messanlagen, die ein britisches Messtechnik-Unternehmen bei österr Energieversorgungsunternehmen installiert und die zur Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen, wodurch dem britischen Unternehmen die Erfüllung der vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen ermöglicht wird, erscheinen für die Qualifizierung als Hilfseinrichtung gem Art 5 Abs 3 lit d DBA-Großbritannien zugänglich, weil sie lediglich der Informationsbeschaffung dienen. (SWI 2000, 229)