Durch die Steuerreformen der letzten Jahre sei die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer weitgehend ausgehöhlt worden. Bei entsprechender Gestaltung könne die Steuerbelastung insbesondere für große Vermögen minimiert oder überhaupt vermieden werden. Diese gesetzlichen Maßnahmen widersprechen dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Leistungsfähigkeitsprinzip. Im Einzelnen geht der Autor in seiner Abhandlung auf folgende Themen ein: Bestimmung des Vermögensanfalls, Erlöschen von Fruchtgenussrechten, Zuwendungen an Privatstiftungen, Steuervermächtnis, keine Zusammenrechnung bei negativen Werten, endbesteuertes Vermögen, Freibeträge (insbesondere solche für betriebliches Vermögen) und Bewertung von Grundstücken.