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Neuregelung des Lieferortes kann zum Entfall von steuerfreien Ausfuhrlieferungen führen (Gurtner, SWK 10/2000, S 321)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2000/663ÖStZ 2000, 314 Heft 12 v. 15.6.2000

Im Zuge des StRefG 2000 wurde neben anderen umsatzsteuerlichen Bestimmungen unter anderem auch der Ort der Lieferung gemäß § 3 Abs 8 UStG 1994 neu geregelt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Beförderung bzw Versendung durch den liefernden Unternehmer und Abholung (Befördern bzw Versendung) durch den Abnehmer fällt weg. Bei Reihengeschäften könne es somit dazu kommen, dass die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nicht mehr zur Anwendung gelange.

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