Die erforderliche Deckung des Finanzbedarfs des Staates durch Abgaben und die daraus folgende Notwendigkeit der Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenhoheit stehen in einem Spannungsverhältnis zu dem im Interesse des Einzelnen liegenden Geheimnisschutz. Der Autor weist auf einige Umstände hin, die seines Erachtens bei der öffentlichen Diskussion um die Rechte und Pflichten der Finanzverwaltung vielfach außer Acht gelassen werden.