vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Veräußerungskosten bei Veräußerung von Beteiligungen nach § 12 Abs 3 KStG

Dr. Christian ProdingerÖStZ 1999, 134 Heft 7 v. 1.4.1999

Durch§ 12 Abs 3 Z 2 KStGidFBGBl 1996/201wurde bekanntlich eine Regelung geschaffen, wonach abzugsfähige Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen des Anlagevermögens bzw Veräußerungsverluste von Beteiligungen des Anlagevermögens nur auf sieben Jahre verteilt abgesetzt werden können1)1)Vgl hiezu Prodinger/Schwarzinger, ÖStZ 1996, 421; Wiesner et alii, KStG 1996, § 12 Anm 7 f (Ergänzungsblätter 1996); Kauba, RdW 1998, 225.). Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung werden nun in aller Regel Kosten auftreten. Fraglich ist nun, ob auch für derartige Kosten die Verteilungsregel des§ 12 Abs 3 Z 2 KStGzur Anwendung kommt oder aber, ob eine sofortige Geltendmachung im Jahr der Veräußerung (neben dem ersten Siebentel) möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte