EStG 1988: § 28 Abs 3 und 7 , § 30 Abs 1 Z 1 , § 116 Abs 5 , § 119 Abs 5
Das EStG sieht vor, dass die Übertragung eines Gebäudes, auf das Herstellungsaufwendungen getätigt wurden, die in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs 3 abgesetzt worden sind, unter den näher umschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist auf fünfzehn Jahre (§ 30 Abs 1 Z 1 lit a letzter Satz ) einerseits sowie zu einer Nachversteuerung zu hoch abgesetzter Herstellungsaufwendungen (besondere Einkünfte iSd § 28 Abs 7 ) andererseits führt.