EStG 1988: §§ 19 , 23 , 28 , 30
Zur einkommensteuerlichen Behandlung einer als Baukostenzuschuss bezeichneten Zahlung ist in rechtlicher Hinsicht festzuhalten, dass die Zahlung im Hinblick auf die bei Ausübung der Kaufoption erfolgende Anrechnung auf den späteren Kaufpreis wirtschaftlich jedenfalls den Charakter einer Akontozahlung auf den späteren Kaufpreis hat, was grundsätzlich eine Erfassung im Rahmen des § 30 EStG nahe legt, soferne nicht in der Veräußerung eine gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG) erblickt werden müsste.