Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Erlass vom 03.12.1998, GZ 06 0404/1-IV/6/98, AÖF 9/99, seine Rechtsansicht betreffend die einkommensteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Überlassung von Kraftfahrzeugen an selbständig tätige Vertreter mitgeteilt.