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Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses (EAS 1378 v 17. 12. 1998)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-DeutschlandÖStZ 1999, 130 Heft 6 v. 15.3.1999

Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, sind als Einkünfte aus Arbeit anzusehen, die nach den Bestimmungen des Art 9 DBA-Deutschland in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist (vgl BFH 18. 7. 1973, BStBl II 757). (SWI 1999, 44)

Abfindung

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