Der derzeit in Diskussion befindliche Entwurf des neuen DBA zwischen Österreich und Deutschland sieht erstmals die Möglichkeit der Anrufung des EuGH vor, wenn die beiden Vertragsparteien nicht innerhalb von drei Jahren zur Lösung eines Verständigungsverfahrens kommen. Der Autor beschreibt diese Neuregelung und geht insbesondere auf die europarechtlichen Grundlagen dafür ein.
Europarecht