Nach der Aufhebung des steuerlichen Abzugsverbotes durch den VfGH wurde die Jubiläumsgeldrückstellung durch das AbgÄG 1998 im§ 14 Abs 12 EStGmit Wirkung ab der Veranlagung 1999 einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zugeführt. Durch das nunmehr vorgeschriebene Ansammlungsverfahren (Gegenwartswertverfahren) und das steuerliche Nachholverbot können sich bei der Rückstellungsberechnung in der Praxis aber erhebliche Probleme ergeben. Der folgende Beitrag enthält dazu Vorschläge für erlassmäßig zu regelnde Vereinfachungsmöglichkeiten, die - ohne wesentliche Abweichungen zur exakten Ermittlung - den Berechnungsaufwand in der Praxis erheblich reduzieren könnten.